Lassen Sie sich zertifizieren!
Wir freuen uns über Ihr Interesse an einer Zertifizierung nach unseren Richtlinien! Mit der Teilnahme an unseren Zertifizierungsprogrammen leisten Sie einen wertvollen Beitrag zur Förderung des gentechnikfreien Sojaanbaus im Donauraum sowie in Europa. Darüber hinaus zeigen Sie der Öffentlichkeit und insbesondere der gesamten Soja-Wertschöpfungskette Ihre Ambitionen für eine nachhaltige Eiweißversorgung.
Werfen Sie einen Blick in unsere Broschüre „Schritte der Zertifizierung“, um einen schnellen Überblick über die Punkte zu erhalten, die für eine erfolgreiche Zertifizierung zu beachten sind:
Donau Soja & Europa Soya bedeuten:
- Non-GM
- Garantiert aus der Donauregion/Europa
- Abholzungsfrei (cut-off 2008) & keine Landumwandlung
- Transparente und lückenlose Rückverfolgbarkeit
- Kein Einsatz von Glyphosat vor der Ernte (Desiccation)
Die Donau Soja und Europe Soya Richtlinien basieren auf der durchgängigen Zertifizierung von Donau Soja und Europe Soya Produkten vom Erzeuger bis zum Verbraucher.
KONTROLLSTELLEN
Donau Soja Kontrollstellen bilden die zweite Stufe des Donau Soja Kontrollsystems. Donau Soja Kontrollstellen sind nach ISO/IEC 17065 akkreditiert und von der Donau Soja Organisation für die Durchführung von Kontrollen nach dem Donau Soja / Europe Soya und Non-GM Danube Region Standard autorisiert. Diese Kontrollstellen werden von Betrieben (Landwirt, Lagerstelle, Händler, Erstverarbeiter, Mischfutterwerk, Verarbeiter, Tierhalter etc. ) mit der Durchführung von externen Kontrollen und Zertifizierungen beauftragt.
Folgende Kontrollstellen sind derzeit für unsere Standards zugelassen:
Donau Soja & Europe Soya
Kontrolldienst Schweizer Tierschutz STS (CH-DS-02)
QAL GmbH (DE-DS-02)
Non-Gm Danube Region Standards
ANFORDERUNGEN AN DIE ZERTIFIZIERUNG
Die Donau Soja und Europe Soya Richtlinien basieren auf einer lückenlosen Zertifizierung der Donau Soja und Europe Soya Ware vom Feld bis zum Verbraucher.
Die Zertifizierung der teilnehmenden Betriebe durch eine externe, von Donau Soja zugelassene Kontrollstelle beginnt bei der ersterfassenden Lagerstelle inklusive der zuliefernden Landwirte und endet beim Vermarkter.
Alle dem Sojabohnenanbauer nachgelagerten Akteure (z. B. landwirtschaftliche Sammler, Händler, Erstverarbeiter, Mischfutterhersteller, Tierhalter, Lebensmittelverarbeiter oder Vermarkter), die am Donau Soja- und Europe Soja-Programm teilnehmen, müssen einen Kontrollvertrag mit einer von der Donau-Soja-Organisation anerkannten Zertifizierungsstelle abschließen, um eine Zertifizierung zu erhalten.
Je nach Risikostufe ist eine Zertifizierung für Sojabohnenanbauer nicht immer erforderlich. Durch die Unterzeichnung der Selbstverpflichtungserklärung für Landwirte und die Teilnahme an einer Gruppenzertifizierung mit ihrem landwirtschaftlichen Hauptabnehmer wird jedoch die Einhaltung der Anforderungen von Donau Soja und Europe Soya sichergestellt.
Um die Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten, wird für den Handel/Transport von Donau Soja oder Europe Soya Sojabohnen vom landwirtschaftlichen Ersterfasser bis zum Erstverarbeiter ein System der Chargenzertifizierung eingesetzt. Die Chargenzertifikate werden in der Regel beim Verkäufer ausgestellt und begleiten die Ware bis zum Käufer. Es sollte besonders darauf geachtet werden, dass die Ware nur mit einem gültigen Chargenzertifikat gekauft und verkauft wird, da sonst die Sojabohnen nicht als Donau Soja oder Europe Soya Ware anerkannt werden können. Chargenzertifikate sind nur für Sojabohnen erforderlich, nicht aber für verarbeitete Sojaprodukte oder Mischfuttermittel.
Rückverfolgbarkeitszertifikate bestätigen zusätzlich die Rückverfolgbarkeit und die Einhaltung der Donau-Soja- bzw. Europa-Soja-Anforderungen (einschließlich Nicht-GVO- und Nachhaltigkeitskriterien) von verarbeiteten Sojaprodukten (wie Mehl, Öl, Eiweißkonzentrat, Eiweißisolat und Lecithin). Auf freiwilliger Basis können Sojaverarbeiter die Ausstellung eines solchen Zertifikats bei ihrer unabhängigen Zertifizierungsstelle beantragen. Es ist für die auf dem Zertifikat aufgeführten Mengen gültig.
Neben den allgemeinen Anforderungen sehen die Richtlinien detaillierte Anforderungen für die folgenden Systemteilnehmer vor:


