Anforderungen an die Zertifizierung

Die Donau Soja und Europe Soya Richtlinien​ basieren auf einer lückenlosen Zertifizierung der Donau Soja und Europe Soya Ware vom Feld bis zum Verbraucher.

Die Zertifizierung der teilnehmenden Betriebe durch eine externe, von Donau Soja zugelassene Kontrollstelle beginnt bei der ersterfassenden Lagerstelle inklusive der zuliefernden Landwirte in und endet beim Vermarkter.

Alle dem Sojaproduktionsbetrieb nachgelagerten Betriebe, die am Donau Soja und Europe Soya Programm teilnehmen, müssen einen Kontrollvertrag mit einer Donau Soja Kontrollstelle abschließen und zertifiziert werden (z.B. Lagerstellen, Handelsbetriebe, Erstverarbeitungsbetriebe, Mischfutterwerke, Tierhalter, Lebensmittelverarbeitungsbetriebe, Vermarkter).

Bei Sojaproduktionsbetrieben (Landwirten) ist nicht in jedem Fall eine Zertifizierung notwendig (abhängig von der Risikostufe). Durch das Unterzeichnen der Selbstverpflichtungserklärung für Landwirte und die Teilnahme an einer Gruppenzertifizierung mit dem Ersterfasser wird die Einhaltung der Donau Soja bzw. Europe Soya Anforderungen sichergestellt.

Zur Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit wird von der ersterfassenden Lagerstelle bis zum Erstverarbeitungsbetrieb ein System der Chargenzertifizierung für den Handel/Transport von Donau Soja oder Europe Soya Sojabohnen geführt. Die Chargenzertifikate werden beim Verkäufer der Ware ausgestellt und begleiten die Ware zum Käufer. Es ist besonders darauf zu achten, dass der Ein- und Verkauf der Sojabohnen nur mit gültigem Chargenzertifikat erfolgt, da ansonsten die Sojabohnen nicht als Donau Soja bzw. Europe Soya Ware anerkannt werden können. Chargenzertifikate werden nur für Sojabohnen benötigt, nicht jedoch für verarbeitete Produkte oder Mischfutter.

Weitere Informationen sind im DOWNLOAD Bereich zu finden.

Zusätzlich bestätigen Rückverfolgbarkeitszertifikate die Rückverfolgbarkeit und die Einhaltung der Donau Soja  bzw. Europe Soya Anforderungen (einschließlich non-GM und Nachhaltigkeitskriterien) von verarbeiteten Sojaprodukten (wie Schrot, Öl, Proteinkonzentrate, Proteinisolat und Lecithin). Auf freiwilliger Basis können Sojaveredelungsbetriebe die Ausstellung eines solchen Zertifikats bei ihrer Kontrollstelle beantragen. Es ist für die auf dem Zertifikat angeführten Chargen gültig.

Neben den allgemeinen Anforderungen sehen die Richtlinien detaillierte Anforderungen für die folgenden Systemteilnehmer vor:

Weiter zu Kontrollsystem »